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Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
AUBI-311999
Ausbildung Sozialpädagogische_r Assistent_in
Die Hauptaufgabe einer Sozialpädagogischen Assistentin oder eines Sozialpädagogischen Assistenten ist die Pflege und Betreuung von (Klein)Kindern, z.T. auch Säuglingen, in der Altersgruppe von 0 bis 6 Jahren. In manchen Einrichtungen begleiten sie in der Nachmittagsbetreuuung an Grundschulen auch die 6-10-jährigen Kinder. Die Einsatzgebiete sind insbesondere in Kinderbetreuungseinrichtungen wie zum Beispiel:
Kindertagesstätten
Kindergärten
Krippen
weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Ausbildung im Anschluss möglich
Der Abschluss berechtigt zugleich zur weiterführenden Ausbildung als Erzieher_in an der Fachschule für Sozialpädagogik.
Ausbildung
Die Ausbildungdauert einschließlich einer praktischen Ausbildung in Vollzeitform zwei Schuljahre. Sie beginnt mit einem Probehalbjahr und endet mit der Abschlussprüfung. Theorie- und Praxisphasen finden im Wechsel statt.
Unterrichtsfächer:
Sozialpädagogisches Handeln
Sprache und Kommunikation
Entwicklung und Bildung
Religion/Religionspädagogik
Bewegung, Spiel, Musik
Kreative Gestaltung
Naturwissenschaft und Gesundheit
Mathematik
Wirtschaft und Gesellschaft
Fachenglisch
Wahlpflichtkurse
Zulassungsvoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss oder Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
vollständige Masernschutzimpfung
Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG. Dieses kann nur mit Hilfe eines Antragsformulares der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden.
Erstwohnsitz in Hamburg
Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung.
Erwerb der Fachhochschulreife möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen (Realschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von max. 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch) ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. (Nur bei Ausbildungsbeginn im August eines Jahres!)
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne!
Kosten und Finanzierung
Unsere Schulen sind staatlich anerkannte Schulen in privater Trägerschaft und werden von der Hansestadt Hamburg gefördert. Die Förderung umfasst jedoch nicht wie bei staatlichen Schulen die Vollkosten. Deshalb müssen wir Schulgeld und Gebühren erheben.
Das monatliche Schulgeld beträgt im ersten Ausbildungsjahr 49,- Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 98,- Euro.
Aufnahmegebühr: einmalig 50,- Euro
Prüfungsgebühr: einmalig 60,- Euro
Prüfungsgebühr Fachhochschulreife: einmalig 100,- Euro
Wichtig: Das Schulgeld soll für keine_n Ausbildungsinteressierte_n eine Hürde für den Besuch unserer Schule sein! Wenn Sie das Schulgeld aus wirtschaftlichen oder familiären Gründen nicht aufbringen können, rufen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie über unsere Stipendien- und Fördermöglichkeiten.
Haben Sie Fragen zu den einzelnen Ausbildungsgängen?